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   BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57   

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BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57 (https://dejure.org/1959,413)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1959 - II C 161.57 (https://dejure.org/1959,413)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1959 - II C 161.57 (https://dejure.org/1959,413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsansprüche überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus im öffentlichen Dienst Beschäftigter - Revisibilität des § 11 G 131, NI - Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz - Ernennung entgegen den hergebrachten Grundsätzen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
    Diese Rechtsanwendung ist fehlerfrei und steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 Abs. 1 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (vgl. BVerwGE 2, 10 [18]; 3, 110 [lll]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung beider Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts ist die zweite Alternative des § 7 Abs. 1 G 131 (§ 11 Abs. 1 Nds G 131) auch dann verwirklicht, wenn die ernennende Behörde die Ernennung überwiegend deswegen vorgenommen hat, weil sie den Ernannten irrigerweise für eng mit dem Nationalsozialismus verbunden hielt (vgl. BVerwGE 3, 110).

    Daß das Berufungsgericht bei der Beantwortung der Frage, ob der Kläger überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus zum besoldeten Stadtrat ernannt worden ist, die gesamte Laufbahn des Klägers in seine Betrachtung einbezogen hat, ist rechtsfehlerfrei (vgl. BVerwGE 2, 10 [19]; 3, 110 [113-115]).

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
    Diese Rechtsanwendung ist fehlerfrei und steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 Abs. 1 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (vgl. BVerwGE 2, 10 [18]; 3, 110 [lll]).

    Daß das Berufungsgericht bei der Beantwortung der Frage, ob der Kläger überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus zum besoldeten Stadtrat ernannt worden ist, die gesamte Laufbahn des Klägers in seine Betrachtung einbezogen hat, ist rechtsfehlerfrei (vgl. BVerwGE 2, 10 [19]; 3, 110 [113-115]).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
    Angesichts dieser inhaltlichen Übereinstimmung kann § 11 Abs. 1 Nds G 131 (= § 7 Abs. 1 G 131) nicht gegen Bundesrecht verstoßen, zumal nach den insoweit für das Bundesverwaltungsgericht bindenden Gründen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - (BVerfGE 3, 58 ff. [146 ff.]) § 7 Abs. 1 G 131 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
    Diese Bedenken gehen schon deshalb fehl, weil der Kläger bei Ungültigkeit dieser günstigeren landesrechtlichen Regelung wegen Verstoßes gegen übergeordnetes Bundesrecht die sich aus dieser Vorschrift ergebende Vergünstigung gerade nicht für sich in Anspruch nehmen könnte (vgl. BVerfGE 1, 100 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51]).
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
    Zur ordnungsmäßigen Erhebung der Aufklärungsrüge gehört u.a. die Angabe des klar umrissenen Beweisthemas, weil es nach Sinn und Zweck des - auf Entlastung des Revisionsgerichts gerichteten - § 57 BVerwGG nicht Aufgabe dieses Gerichts sein kann, das gesamte Vorbringen eines Revisionsklägers zu prüfen und die von ihm in zwei Tatsacheninstanzen in verschiedenen Schriftsätzen niedergelegten Beweisanerbieten festzustellen (vgl. BVerwGE 5, 12 [13]; 6, 69 [70]).
  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
    Hätte der Beklagte aber auch in jenen Fällen von der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Nds G 131 Gebrauch machen müssen, so kann der Kläger hieraus keine Rechte herleiten, weil niemand Anspruch auf eine gesetzwidrige Gleichbehandlung hat (BVerwGE 3, 88 [95]).
  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
    Das Berufungsgericht hat aus dieser Feststellung nicht die tatsächliche Vermutung hergeleitet, daß auch die Ernennung des Klägers zum besoldeten Stadtrat überwiegend wegen dieser engen Verbindung vorgenommen worden sei, ist also nicht von einer Umkehr der (materiellen) Beweislast ausgegangen (vgl. BVerwGE 5, 275 [278]).
  • BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
    Zur ordnungsmäßigen Erhebung der Aufklärungsrüge gehört u.a. die Angabe des klar umrissenen Beweisthemas, weil es nach Sinn und Zweck des - auf Entlastung des Revisionsgerichts gerichteten - § 57 BVerwGG nicht Aufgabe dieses Gerichts sein kann, das gesamte Vorbringen eines Revisionsklägers zu prüfen und die von ihm in zwei Tatsacheninstanzen in verschiedenen Schriftsätzen niedergelegten Beweisanerbieten festzustellen (vgl. BVerwGE 5, 12 [13]; 6, 69 [70]).
  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
    Insoweit handelt es sich um unterschiedliche Tatbestände, die eine unterschiedliche gesetzliche Regelung nicht willkürlich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 6, 134 [143]).
  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57

    Berücksichtigung des Landesrechts i.R.e Qualifizierung eines Dienstherrn eines

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
    Sie ist daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts in gleicher Weise unterworfen wie die bundesrechtliche Vorschrift des § 7 Abs. 1 G 131, wie der Senat bereits ausgeführt hat (BVerwGE 6, 313).
  • BVerwG, 30.04.1959 - II C 119.58
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 150.54

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstands

  • BVerwG, 30.10.1957 - VI C 245.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.06.1957 - VI B 82.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Sind dagegen bei der Beweiswürdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich, so ist es nicht nur nicht fehlerhaft, wenn das Tatsachengericht unter mehreren möglichen eine Folgerung wählt, sondern gerade auch seine ihm durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragene Aufgabe, sich unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung zu bilden (vgl. z.B. Urteil vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 51]; Beschluß vom 23. Mai 1967 - BVerwG VIII B 104.66 -).
  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58

    Rechtsmittel

    Eine Verletzung von Denkgesetzen liegt nicht schon dann vor, wenn der Tatrichter nicht zwingende Schlüsse gesogen hat, sondern erst dann, wenn die Schlußfolgerungen aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind(Urteile vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 - = Buchholz a.a.O. Nr. 51 undvom 7. April 1960 - BVerwG VI C 172.58.-).
  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61

    Versorgung der ehemaligen Soldaten - Ersternennung zum Beamten bei enger

    Die Anwendung einer zwingenden Gesetzesvorschrift verstößt aber im Einzelfall auch dann nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn die Vorschrift in anderen - wenn auch vielleicht rechtsgleich liegenden - Fällen nicht angewendet worden sein sollte; denn niemand kann aus dem Gleichheitssatz einen Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern herleiten (Urteil des Senats vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 51] unter Bezugnahme auf BVerwGE 3, 88 [95]).
  • BVerwG, 29.02.1980 - 2 B 31.79

    Nichtbeförderung eines Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 - Mangelnde

    Eine Verletzung der Denkgesetze liegt nicht schon dann vor, wenn der vom Tatsachengericht gezogene Schluß nicht zwingend, nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte, sondern nur dann, wenn ein solcher Schluß aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich ist (ständige Rechtsprechung; u.a. Urteile des Senats vom 11. Juni 1959 - BVerwG 2 C 161.57 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 51] und vom 11. Februar 1960 - BVerwG 2 C 318.57 - [NDBZ 1960, 200; insoweit in BVerwGE 10, 158 nicht abgedruckt] sowie Urteil des 7. Senats vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 C 4.76 - [Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 = VerwRspr. 29, 730]).
  • BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn der Tatrichter Schlußfolgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 51]; Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG VT C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43]).
  • BVerwG, 19.02.1981 - 2 B 14.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen allgemeine

    Übrigens liegt eine Verletzung der Denkgesetze nicht schon dann vor, wenn das Tatsachengericht einen - nach Meinung der Beschwerde - nicht zwingenden, nicht überzeugenden, unrichtigen, fernliegenden oder sogar unwahrscheinlicher, gleichwohl aber möglichen Schluß gezogen hat sondern nur dann, wenn ein solcher Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 11. Juni 1959 - BVerwG 2 C 161.57 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 51], vom 11. Februar 1960 - BVerwG 2 C 318.57 - [NDBZ 1960, 200] und vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 C 4.76 - [Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 = Verwaltungsrechtsprechung 29, 730]; Beschlüsse vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 - und vom 29. Februar 1980 - BVerwG 2 B 31.79 -).
  • BVerwG, 04.02.1972 - IV C 74.70

    Auswirkungen der unentgeltlichen Übergabe einer unfertigen Unternehmerstraße auf

    (Vgl. hierzu Urteil vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 - in Buchholz 234, § 7 G 131 Nr. 51 [S. 189]; Urteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG II C 89.62 - in Buchholz 310, § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 13 [S. 26].) Es widerspräche übrigens der Lebenserfahrung, davon auszugehen, daß die Gemeinden stets nur fertig hergestellte Straßen übernommen haben.
  • BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 12.82

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in

    Eine Verletzung der Denkgesetze liegt nicht schon dann vor, wenn der vom Tatsachengericht gezogene Schluß nicht zwingend, nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte, sondern nur dann, wenn ein solcher Schluß aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. u.a. Urteile vom 11. Juni 1959 - BVerwG 2 C 161.57 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 51] und vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 C 4.76 - [VerwRspr. Bd. 29 Nr. 135 S. 730]).
  • BVerwG, 10.12.1963 - VI B 13.63

    Berücksichtigung einer späteren Bewährung im Amt bei einer vorangegangenen

    Sie verkennt aber, daß diese sogenannte "zeitliche Verschiebung" in der Berücksichtigung von zunächst zu Unrecht erlangten Rechtsstellungen für Zeitbeamte nicht in Betracht kommt, weil sie nur bei den Beamtenlaufbahnen mit der erforderlichen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, in denen kraft ausdrücklicher Vorschriften oder nach der Verwaltungsübung Ernennungen in aller Regel nach einer bestimmten Wartezeit stattfanden und demgemäß jeder, der sich in der Wartezeit bewährte, eine so gut wie sichere Aussicht auf Ernennung hatte (Urteil vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 51 mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen).
  • BVerwG, 31.01.1963 - II C 205.60

    Rechtsanspruch eines Oberstudiendirektors auf Besoldung nach der Besoldungsgruppe

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Senat bisher lediglich für die Fälle angenommen, in denen nach dem Willen des Landesgesetzgebers inhaltlich übereinstimmendes Landesrecht auf den gleichen Personenkreis- oder einen Teil dieses Personenkreises - anzuwenden ist, den auch das Bundesrecht erfaßt; denn wenn in solchen Fällen das Landesrecht der revisionsgerichtlichen Nachprüfung entzogen wäre, so würde das bedeuten, daß der Landesgesetzgeber die Nachprüfung von Bundesrecht durch Setzung inhaltsgleichen Rechts faktisch inhibieren könnte, was nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen kann (vgl. die Urteile des Senatsvom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 51, undvom 12. November 1959 - BVerwG II C 71.58 -).
  • BVerwG, 10.09.1959 - II C 144.57

    Ernennung zum Schuldirektor überwiegend wegen enger Verbindung zum

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